Emissionen.
Als Emission (Aussendung) wird der Austritt von Schadstoffen in Luft, Boden und Gewässer bezeichnet. Um Umweltbelastungen durch Emissionen zu reduzieren und zu vermeiden, schreibt das deutsche Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchV) in der TA Luft strenge Grenzwerte vor. Das ist ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes.
Europaweit sollen durch die neue Richtlinie 2000/76/EG Belastungen der Umwelt infolge der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen so weit wie möglich begrenzt werden. Die Richtlinie legt dabei insbesondere bestimmte Betriebsbedingungen, spezielle Anforderungen an die technische Ausstattung sowie Emissionsgrenzwerte fest.
Um eine Genehmigung zum Bau einer Abfallverbrennungsanlage zu erhalten, schreibt die zuständige Genehmigungsbehörde feste Grenzwerte für alle Schadstoffe vor. Dies kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. So hat die Behörde auch die Möglichkeit, beispielsweise den halben Wert der gesetzlichen Bestimmungen der 17. BImSchV ihrer zu erteilenden Genehmigung zu Grunde zu legen.
Einhaltung der Emissionsgrenzwerte.
EEW Energy from Waste ist als Betreiber von Verbrennungsanlagen zur sicheren Einhaltung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Grenzwerte verpflichtet. Dazu gehört eine ständige Kontrolle der zulässigen Maximalleistung der installierten Rauchgasreinigungsanlage durch kontinuierliche Messungen.
Was und wie gemessen wird, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die dazu eingesetzten Messgeräte sind eignungsgeprüft. Zusätzlich erfolgen eine weitere jährliche Funktionsprüfung und eine Kalibrierung durch ein zugelassenes Messinstitut. Außerdem werden die Geräte durch den Betreiber gewartet und halbjährlich durch den Hersteller überprüft.
Die Messungen erfolgen nach dem Prinzip des gläsernen Schornsteins. Das heißt, die an der Emissionsmessstelle erfassten Daten werden konstant über eine Datenleitung an die zuständige Genehmigungsbehörde gesendet und stehen damit der Öffentlichkeit jederzeit zur Verfügung.
Darüber hinaus ist jeder Standort verpflichtet, seine Werte einmal im Jahr in einem für die Bürger zugänglichen Medium wie Tageszeitung oder Internet anzuzeigen.
Messungen an zwei Ebenen.
Bei der Emissionsmessung wird zwischen kontinuierlichen Messungen und Einzelmessungen unterschieden.
Bei den kontinuierlichen Messungen werden die Werte minutiös erfasst. Dazu ist direkt vor dem Kamin eine Messstation installiert, die die erfassten Werte per Datensystem an einen Emissionsrechner leitet. Dieser bildet Halbstundenmittelwerte und Tagesmittelwerte. Per Datenleitung bekommt die zuständige Aufsichtsbehörde diese Mittelwerte übermittelt.
Die 17. BImSchV schreibt genau vor, welche Grenzen die erfassten Werte nicht überschreiten dürfen. Zusätzlich kann die Genehmigungsbehörde noch einmal niedrigere Grenzwerte vorschreiben.
Bei den kontinuierlichen Messungen werden vor allem folgende Komponenten ständig überprüft:
Kontinuierliche Messung.
Staub | Kohlenstoffgehalt | Saure Rauchgasbestandteile |
Kohlenmonoxidgehalt | Stickoxidverbindungen | Quecksilber |
Ammoniak* |
*Genehmigungsabhängig
Per Einzelmessung werden alle Schwermetallverbindungen sowie Dioxine und Furane gemessen. Im ersten Jahr nach der Inbetriebnahme einer Anlage werden diese Verbindungen alle zwei Monate dokumentiert. Später dann einmal jährlich.
Verbrennungsparameter.
Ein weiterer wichtiger Messwert ist der Verbrennungsparameter. Dieser stellt zum einen sicher, dass zu jeder Zeit die Mindesttemperatur im Verbrennungsraum mindestens 850°C beträgt. Zum anderen gewährleistet er, dass die Schadstoffe mindestens zwei Sekunden bei dieser Temperatur verweilen müssen. Denn nur dann werden Dioxine und Furane sicher zerstört.
Dazu wird nach der Inbetriebnahme der Anlage die Messeinrichtung vom TÜV oder einer sogenannten Zugelassenen Überwachungsstelle [ZÜS] kalibriert. Die Daten werden anschließend ständig im Emissionsrechner und im Leitsystem erfasst und archiviert. Damit ist eine ständige Verbrennungstemperatur von über 850°C sicher gewährleistet.
Verbrennungsparameter.
Temperatur | Feuchte | Sauerstoff | Druck | Volumenstrom |