Voraussetzungen CCU/CCS

Voraussetzungen für CO₂-Abscheidung in Deutschland

Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen

Politik und Gesellschaft haben sich Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gesetzt. Auch bei einer weiterentwickelten Kreislaufwirtschaft werden voraussichtlich Restabfälle verbleiben, bei deren thermischer Behandlung prozessbedingte CO₂-Emissionen entstehen.

Mit geeigneten Rahmenbedingungen können CO₂-Abscheidung sowie die Nutzung und dauerhafte Speicherung von CO₂ (CCU und CCS) einen Beitrag zum Umgang mit diesen Emissionen leisten. Der im abgeschiedenen CO₂ enthaltene Kohlenstoff kann je nach Anwendung als Rohstoff genutzt oder dauerhaft gespeichert werden. Wird biogenes CO₂ abgeschieden und dauerhaft gespeichert, können unter entsprechenden Voraussetzungen negative Emissionen entstehen.

Mit der Carbon-Management-Strategie und weiteren regulatorischen Vorhaben wurden Rahmenbedingungen für CO₂-Abscheidung, Transport, Nutzung und Speicherung weiterentwickelt. Für Investitionen in entsprechende Anlagen sind aus Sicht von EEW langfristig verlässliche rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich.

Grundlegende Voraussetzung für CO2-Abscheidung

Betriebs- und volkswirtschaftlich leistbar und technisch umsetzbar

Die Rahmenbedingungen müssen Anlageninvestitionen ermöglichen. Dabei sind auch die langen Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungszeiträume von Carbon-Capture-Projekten zu berücksichtigen.

Spezifische Voraussetzungen für CO2-Abscheidung

CO2-Speicherung ermöglichen

Für die dauerhafte Speicherung abgeschiedenen CO₂ müssen geeignete Speichermöglichkeiten und die notwendige Transportinfrastruktur zur Verfügung stehen. Aus Sicht von EEW sollten dabei sowohl Speicheroptionen in Deutschland als auch grenzüberschreitende Lösungen berücksichtigt werden.

Erzielung von Negativemissionen

Bei der thermischen Abfallbehandlung entsteht CO₂ aus fossilen und biogenen Bestandteilen des Abfalls. Wird biogenes CO₂ abgeschieden und dauerhaft gespeichert, können unter entsprechenden Voraussetzungen negative Emissionen entstehen. Dafür müssen neben den technischen Voraussetzungen auch geeignete regulatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen bestehen.

Zugang zu Wirtschaftsförderinstrumenten

CO₂-Abscheidung und die dafür notwendige Infrastruktur erfordern erhebliche Investitionen. Aus Sicht von EEW sollten deshalb geeignete Förder- und Finanzierungsinstrumente für Abscheidung sowie für die notwendige Transport-, Nutzungs- und Speicherinfrastruktur zur Verfügung stehen.

Schaffung von Kohlenstoffkreisläufen

Abgeschiedenes CO₂ kann in geeigneten Anwendungen als Kohlenstoffquelle genutzt werden. Dazu gehört beispielsweise die Herstellung synthetischer Kraftstoffe aus CO₂ und Wasserstoff. Welche Klimawirkung damit verbunden ist, hängt vom jeweiligen Nutzungspfad und den dafür eingesetzten Energieträgern ab.

Anerkennung von CO2-Nettoeinsparungen

Aus Sicht von EEW sollten nachweisbare CO₂-Minderungen durch die Nutzung abgeschiedenen CO₂ in geeigneten regulatorischen Instrumenten berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür sind nachvollziehbare Regeln für die Bilanzierung und Anrechnung der jeweiligen Klimawirkung.

CO2-Abscheidung aus Punktemissionsquellen berücksichtigen

Bei der Ausgestaltung von Förderinstrumenten sollte aus Sicht von EEW auch die CO₂-Abscheidung an bestehenden Punktquellen berücksichtigt werden.

Genehmigungsrecht anpassen

Die Integration einer CO₂-Abscheidung kann Auswirkungen auf bestehende genehmigungsrechtliche Anforderungen an thermische Abfallbehandlungsanlagen haben. Aus Sicht von EEW sollte der regulatorische Rahmen so ausgestaltet werden, dass Anlagen mit CO₂-Abscheidung rechtssicher genehmigt und betrieben werden können.

Einführung eines Zertifizierungssystems für CO₂

Für die Bilanzierung und weitere Nutzung von abgeschiedenem CO₂ ist eine nachvollziehbare Bestimmung seiner Herkunft – insbesondere des fossilen und biogenen Anteils – wichtig. Aus Sicht von EEW sollten dafür geeignete Nachweis- und Zertifizierungssysteme zur Verfügung stehen.

René Münch
Leitung Unternehmens­entwicklung
Sarah Endres
stv. Leitung Unternehmensentwicklung
Jörn Jakob
Bereichsleiter Innovation