BEHG

CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung

Ende des vergangenen Jahres hat der deutsche Gesetzgeber das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) novelliert. Damit wird die thermische Abfallverwertung ab 2024 entgegen den Bedenken von Sachverständigen und Branchenverbänden in den nationalen Brennstoffemissionshandel einbezogen.

Die Aufnahme der thermischen Abfallverwertung in das BEHG stellt einen deutschen Sonderweg gegenüber den europäischen Partnerländern dar, der auch Nachteile für den Umweltschutz mit sich bringt.

Das Gutachten „Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallwirtschaft“, welches im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) erstellt worden ist, hat diesen Sachverhalt untersucht und unsere Bedenken bestätigt. Die Industrie und diverse Verbände, wie etwa der VKU, ITAD, BDE und die DGAW teilen diese Einschätzung.

Auch aus unserer Sicht ist ein deutscher Sonderweg nicht der richtige Ansatz. Vielmehr brauchen wir eine europäische Lösung, die in einer ganzheitlichen Debatte bereits vorbereitet wird und die wir vollumfänglich unterstützen.

Was ist das BEHG?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt in Deutschland seit 2021 den nationalen Handel mit Emissionszertifikaten für Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr. Es legt fest, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen oder zur Wärmeerzeugung verwenden, Zertifikate für die Menge an CO2-Emissionen erwerben müssen, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen. Durch die mit den Emissionen verbundenen Kosten soll ein Anreiz geschaffen werden, um Treibhausgasemissionen zu senken und den Einsatz klimafreundlicherer Alternativen zu fördern.

Wie funktioniert die Bepreisung?

Die Preise für Zertifikate im BEHG sind festgelegt: EUR 35/Tonne CO2 für 2024, EUR 45/Tonne CO2 für 2025 und EUR 65/Tonne CO2 für 2026. Ab 2027 gelten Marktpreise.

Nur das CO2 aus fossilen Anteilen der Abfallgemische wird bepreist, nicht das "biogene" CO2 aus organischen Abfällen. Die Anzahl der benötigten Zertifikate hängt damit von der Abfallzusammensetzung ab.

Für gängige Abfallschlüsselnummern wurden Standard-Emissionsfaktoren festgelegt, anhand derer die Anzahl der benötigten Zertifikate berechnet wird. Diese sind in der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) aufgeführt. Pauschalwerte für den biogenen Anteil bestimmter Abfallschlüsselnummern sind ebenfalls in der Verordnung vorgegeben. Die hiermit bestimmten biogenen Anteile können von den Gesamtemissionen abgezogen werden, so dass nur die fossilen Emissionen kostenpflichtig werden.

Was ändert sich durch die BEHG-Novelle?

Mit der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird die thermische Abfallverwertung mit einer CO2-Bepreisung versehen. Indem durch das Gesetz den CO2-Emissionen ein Preis zugeordnet wird, sollen Anreize geschaffen werden, die CO2-Emissionen zu reduzieren, indem beispielsweise Kunststoffe im Abfall vermieden werden oder Kunststoffe besser recycelt werden.

Für die Thermische Abfallverwertung hat der Gesetzgeber die Betreiber der Anlagen verpflichtet, die durch die Abfall-Anlieferungen entstehenden Kosten zu ermitteln und diese dann gesammelt an die staatliche Behörde abzuführen.

Wie auch bei Heizöl und Erdgas ist die Zuordnung der Kosten zu den verursachenden CO2 Emissionen direkt und transparent möglich. Anhand der Abfallschlüsselnummern und der dazugehörigen Standardemissionsfaktoren können die entstehenden Kosten verursachergerecht ermittelt und transparent an die Kunden weitergeleitet werden.

Folgen der BEHG-Novelle

Die Einführung einer CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung, die ausschließlich für Deutschland gültig ist,

Durch die Aufnahme der thermischen Abfallverwertung in das BEHG werden Privathaushalte mit höheren Abfallgebühren und Gewerbekunden mit höheren Preisen belastet. Die Mehrbelastung wird im Haushaltsjahr 2024 die Milliardengrenze überschreiten. So entsteht eine sich weiter anheizende Inflationsspirale, die vor allem Haushalte mit geringem Einkommen exponentiell stark belastet. Gleichzeitig wird die Lenkungswirkung anderer gesellschaftspolitischer Entlastungen, wie die EEG-Umlage, deutlich abgeschwächt.

Dies bedeutet, dass Abfall in Länder mit deutlich geringeren Umweltstandards exportiert und dort verbrannt oder deponiert wird. Dies führt zu hohen klimabelastenden CO2- und Methanemissionen aus Deponien. Damit verbessert Deutschland die eigene Klimabilanz zulasten der europäischen Nachbarn. Denn während in Deutschland im Jahr 2017 68 % der Siedlungsabfälle recycelt wurden, deponierten einige Nachbarländer fast 50 % ihrer Abfälle.

Wenn mehr Abfall exportiert und damit weniger Abfall in Deutschland thermisch verwertet wird, können die Anlagen weniger preisgünstigen Prozessdampf, Fernwärme und Strom liefern. Die produzierende Industrie muss dann in noch stärkerem Maße Energie importieren. Somit wird die derzeitige nationale Anstrengung, weitgehend unabhängig von Energieimporten zu sein, erheblich untergraben.

Das BEHG widerspricht dem Verursacherprinzip und richtet sich vorwiegend an Anlagenbetreiber. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die produzierte Abfallmenge, sie verwerten diese lediglich. Die Abfallmenge von privaten Haushalten und Unternehmen wird deshalb durch eine CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung nicht reduziert.

Der nationale Sonderweg erfordert den Aufbau einer administrativen Struktur, die in naher Zukunft mit größter Wahrscheinlichkeit unbrauchbar wird. Die Aufnahme einer CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung in das Europäische Emissionshandelsgesetz (EU-ETS), die für die kommenden Jahre geplant ist, wird bis dahin aufgebaute nationale Strukturen ersetzen. Darüber hinaus müsste eine gesetzliche Regelung aus unserer Sicht alle Abfallbehandlungsverfahren und Klimagase (wie z. B. Methan) umfassen, um einen positiven Gesamteffekt zu erzielen. Zudem ist ein deutscher Sonderweg nicht nötig, denn: Das EU-ETS zeigt seine Wirkung. Insgesamt sinken CO2-Emissionen in ETS-Bereichen seit 2005 um 30 %.

Nach unserer Überzeugung darf es daher bei einer etwaigen Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in den Emissionshandel keinen nationalen Sonderweg geben. Dieser schadet dem Umweltschutz erheblich und muss finanziell von den Verbrauchern getragen werden. Daher ist die Diskussion vielmehr ausschließlich auf europäischer Ebene zu führen.

Wir wollen einen besseren Weg beschreiten und setzen uns für ein europäisches Emissionshandelssystem ein, das alle Abfallbehandlungsverfahren und alle klimarelevanten Treibhausgase, wie etwa die Methanemissionen bei Deponierung, berücksichtigt.

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