BEHG

CO₂-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung

Seit dem 1. Januar 2024 ist die thermische Abfallverwertung in den nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einbezogen.

EEW bewertet die nationale Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung kritisch und setzt sich für eine europäisch abgestimmte Lösung ein. Aus unserer Sicht können rein nationale Regelungen Verlagerungseffekte bei Abfallströmen und zusätzliche Kosten verursachen.

Das Gutachten „Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallwirtschaft“, welches im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) erstellt worden ist, hat mögliche Auswirkungen der Einbeziehung der Abfallverbrennung untersucht. Auch Branchenverbände haben sich kritisch mit der nationalen Ausgestaltung auseinandergesetzt.

Aus Sicht von EEW sollte die CO₂-Bepreisung der Abfallwirtschaft europäisch abgestimmt werden und unterschiedliche Abfallbehandlungswege sowie relevante Treibhausgasemissionen berücksichtigen.

Was ist das BEHG?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt in Deutschland seit 2021 den nationalen Handel mit Emissionszertifikaten für Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr. Es legt fest, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen oder zur Wärmeerzeugung verwenden, Zertifikate für die Menge an CO₂-Emissionen erwerben müssen, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen. Durch die mit den Emissionen verbundenen Kosten soll ein Anreiz geschaffen werden, um Treibhausgasemissionen zu senken und den Einsatz klimafreundlicherer Alternativen zu fördern.

Was ist das BEHG?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt in Deutschland seit 2021 den nationalen Handel mit Emissionszertifikaten für Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr. Es legt fest, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen oder zur Wärmeerzeugung verwenden, Zertifikate für die Menge an CO2-Emissionen erwerben müssen, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen. Durch die mit den Emissionen verbundenen Kosten soll ein Anreiz geschaffen werden, um Treibhausgasemissionen zu senken und den Einsatz klimafreundlicherer Alternativen zu fördern.

Wie funktioniert die Bepreisung?

Die Preise für Zertifikate im BEHG sind festgelegt: Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Emissionszertifikat. Die weitere Preisbildung richtet sich nach den für die Folgejahre geltenden Regelungen des nationalen beziehungsweise europäischen Emissionshandels.

Bei der thermischen Abfallverwertung wird das CO₂ aus fossilen Bestandteilen der Abfallgemische bepreist. Biogenes CO₂ wird bei der Ermittlung der Zertifikatspflicht nicht entsprechend berücksichtigt. Die Anzahl der benötigten Zertifikate hängt damit unter anderem von der Zusammensetzung der behandelten Abfälle ab.

Für gängige Abfallschlüsselnummern wurden Standard-Emissionsfaktoren festgelegt, anhand derer die Anzahl der benötigten Zertifikate berechnet wird. Diese sind in der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) aufgeführt. Pauschalwerte für den biogenen Anteil bestimmter Abfallschlüsselnummern sind ebenfalls in der Verordnung vorgegeben. Die hiermit bestimmten biogenen Anteile können von den Gesamtemissionen abgezogen werden, so dass nur die fossilen Emissionen kostenpflichtig werden.

Was ändert sich durch die Einbeziehung in das BEHG?

Seit 2024 unterliegt die thermische Abfallverwertung einer CO₂-Bepreisung. Für die erfassten fossilen CO₂-Emissionen müssen entsprechende Emissionszertifikate erworben werden.

Für die thermische Abfallverwertung sind die Betreiber der Anlagen verpflichtet, die entsprechenden Emissionen zu ermitteln und die daraus resultierenden Pflichten nach dem BEHG zu erfüllen.

Wie auch bei Heizöl und Erdgas ist die Zuordnung der Kosten zu den verursachenden CO2 Emissionen direkt und transparent möglich. Anhand der Abfallschlüsselnummern und der dazugehörigen Standardemissionsfaktoren können die entstehenden Kosten verursachergerecht ermittelt und transparent an die Kunden weitergeleitet werden.

Auswirkungen der BEHG-Einbeziehung aus Sicht von EEW

Die Einführung einer CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung, die ausschließlich für Deutschland gültig ist, 

Durch die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in das BEHG entstehen zusätzliche Kosten für die fossilen CO₂-Emissionen der behandelten Abfälle. Soweit diese Kosten über Entsorgungspreise weitergegeben werden, können sie Haushalte und gewerbliche Kunden zusätzlich belasten.

Aus Sicht von EEW sollte deshalb bei der Ausgestaltung der CO₂-Bepreisung auch berücksichtigt werden, welche Kostenwirkungen für Abfallerzeuger und Verbraucher entstehen.

EEW sieht das Risiko, dass unterschiedliche CO₂-Kosten für die Abfallbehandlung innerhalb Europas wirtschaftliche Anreize für eine Verlagerung von Abfallströmen schaffen können.

Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass klimapolitische Regelungen die Auswirkungen unterschiedlicher Behandlungswege berücksichtigen und keine unerwünschten Verlagerungseffekte begünstigen.

Wenn mehr Abfall exportiert und damit weniger Abfall in Deutschland thermisch verwertet wird, können die Anlagen weniger preisgünstigen Prozessdampf, Fernwärme und Strom liefern. Die produzierende Industrie muss dann in noch stärkerem Maße Energie importieren. Somit wird die derzeitige nationale Anstrengung, weitgehend unabhängig von Energieimporten zu sein, erheblich untergraben. 

Die Betreiber thermischer Abfallverwertungsanlagen haben nur begrenzten Einfluss auf die Zusammensetzung und Menge der ihnen angelieferten Abfälle.

Aus Sicht von EEW stellt sich deshalb die Frage, in welchem Umfang eine CO₂-Bepreisung auf Ebene der thermischen Behandlung Anreize zur Vermeidung fossiler Bestandteile in Abfällen beziehungsweise zur Abfallvermeidung bei den Abfallerzeugern setzen kann.

Der nationale Sonderweg erfordert den Aufbau einer administrativen Struktur, die in naher Zukunft mit größter Wahrscheinlichkeit unbrauchbar wird. Die Aufnahme einer CO₂-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung in das Europäische Emissionshandelsgesetz (EU-ETS), die für die kommenden Jahre geplant ist, wird bis dahin aufgebaute nationale Strukturen ersetzen. Darüber hinaus müsste eine gesetzliche Regelung aus unserer Sicht alle Abfallbehandlungsverfahren und Klimagase (wie z. B. Methan) umfassen, um einen positiven Gesamteffekt zu erzielen.

EEW setzt sich für eine europäisch abgestimmte CO₂-Bepreisung der Abfallwirtschaft ein. Aus unserer Sicht sollte eine solche Regelung unterschiedliche Abfallbehandlungswege und relevante Treibhausgasemissionen berücksichtigen und mögliche Verlagerungseffekte zwischen Mitgliedstaaten vermeiden.