BEHG

CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die thermische Abfallverwertung in Deutschland im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ab 01. Januar 2023 mit einer CO2-Bepreisung versehen möchte.

Die Aufnahme der thermischen Abfallverwertung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) würde einen deutschen Sonderweg gegenüber den europäischen Partnerländern bedeuten, der erhebliche Nachteile für den Umweltschutz mit sich bringt.

Das Gutachten „Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallwirtschaft“, das im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) erstellt worden ist, hat diesen Sachverhalt untersucht und unsere Bedenken eindeutig bestätigt. Die Industrie und diverse Verbände, wie etwa der VKU, ITAD, BDE und die DGAW teilen diese Einschätzung.

Auch aus unserer Sicht ist ein deutscher Sonderweg nicht der richtige Ansatz. Vielmehr brauchen wir eine europäische Lösung, die in einer ganzheitlichen Debatte bereits vorbereitet wird und die wir vollumfänglich unterstützen.

Folgen einer Einführung auf Bundesebene

Die Einführung einer CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung, die ausschließlich für Deutschland geplant ist,

Durch die Aufnahme der thermischen Abfallverwertung in das BEHG würden Privathaushalte mit höheren Abfallgebühren und Gewerbekunden mit höheren Preisen belastet. Die Mehrbelastung würde im Haushaltsjahr 2024 die Milliardengrenze überschreiten. So entsteht eine sich weiter anheizende Inflationsspirale, die vor allem Haushalte mit geringem Einkommen exponentiell stark belastet. Gleichzeitig wird die Lenkungswirkung anderer gesellschaftspolitischer Entlastungen, wie die EEG-Umlage, deutlich abgeschwächt.

Dies bedeutet, dass Abfall in Länder mit deutlich geringeren Umweltstandards exportiert und dort verbrannt oder deponiert wird. Dies führt zu sehr hohen klimabelastenden CO2- und Methanemissionen aus Deponien. Damit würde Deutschland die eigene Klimabilanz zulasten der europäischen Nachbarn verbessern. Denn, während in Deutschland im Jahr 2017 68 % der Siedlungsabfälle recycelt wurden, wurden in einigen Nachbarländern fast 50 % auf Deponien gelagert.

Wenn mehr Abfall exportiert und damit weniger Abfall in Deutschland thermisch verwertet wird, können die Anlagen weniger preisgünstigen Prozessdampf, Fernwärme und Strom liefern. Die produzierende Industrie müsste dann in noch stärkerem Maße Energie importieren. Somit würde die derzeitige nationale Anstrengung, weitgehend unabhängig von Energieimporten zu sein, erheblich untergraben.

Der Entwurf widerspricht dem Verursacherprinzip und richtet sich vorwiegend an Anlagenbetreiber. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die produzierte Abfallmenge, sie verwerten diese lediglich. Die Abfallmenge von privaten Haushalten und Unternehmen würde deshalb durch eine CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung nicht reduziert.

Der nationale Sonderweg erfordert den Aufbau einer administrativen Struktur, die in naher Zukunft mit größter Wahrscheinlichkeit unbrauchbar wird. Die Aufnahme einer CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung in das Europäische Emissionshandelsgesetz (EU-ETS), die für die kommenden Jahre geplant ist, wird bis dahin aufgebaute nationale Strukturen ersetzen. Darüber hinaus müsste eine gesetzliche Regelung aus unserer Sicht alle Abfallbehandlungsverfahren und Klimagase (wie z. B. Methan) umfassen, um einen positiven Gesamteffekt zu erzielen. Zudem ist ein deutscher Sonderweg nicht nötig, denn: Das ETS zeigt seine Wirkung. Insgesamt sinken CO2-Emissionen in ETS Bereichen seit 2005 um 30 %.

Nach unserer Überzeugung darf es daher bei einer etwaigen Einbeziehung der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen in den Emissionshandel keinen nationalen Sonderweg geben. Dieser würde dem Umweltschutz erheblich schaden und müsste finanziell von den Verbrauchern getragen werden. Daher ist die Diskussion vielmehr ausschließlich auf europäischer Ebene zu führen.

Wir wollen einen besseren Weg beschreiten und setzen uns für ein europäisches Emissionshandelssystem ein, das alle Abfallbehandlungsverfahren berücksichtigt.

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