Erfolg beginnt mit dem richtigen Partner – EEW sorgt für reibungslose Abfallannahme
Wer Abfälle sicher, wirtschaftlich und nachhaltig verwerten will, braucht einen Partner, der Stoffströme intelligent steuert. EEW Energy from Waste bietet Unternehmen, Kommunen und Entsorgungsdienstleistern flexible Annahmekonzepte, die Verlässlichkeit, Effizienz und Planungssicherheit verbinden.
Vom Abfall zur Energie – präzise gesteuert, transparent organisiert
Unsere Vertriebsteams entwickeln für jeden Kunden maßgeschneiderte Lösungen. Dabei berücksichtigen wir Art und Herkunft der Abfälle, deren Heizwert und Zusammensetzung sowie Ihre logistischen Anforderungen. So stellen wir sicher, dass jeder Stoffstrom optimal in den Verwertungsprozess unserer Anlagen integriert wird – für maximale Entsorgungssicherheit und Energieeffizienz.
Stark angebunden – per LKW, Bahn und Schiff
Ein echter Standortvorteil: Die EEW-Anlagen sind hervorragend erreichbar. Alle Standorte verfügen über eine Anbindung für den LKW-Transport, viele zusätzlich über Bahnanschlüsse – und einige sogar über trimodale Verbindungen, bei denen Anlieferungen auch per Schiff möglich sind. Das sorgt für maximale Flexibilität, reduziert Transportwege und entlastet zugleich Straßen und Umwelt.
Ihr Vorteil: Verlässlichkeit in jeder Phase
Mit EEW haben Sie einen Partner, der Verantwortung übernimmt – von der Annahme über die energetische Verwertung bis zur Dokumentation. Unsere modernen Wiege-, Kontroll- und IT-Systeme schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit entlang der gesamten Prozesskette.
Präzise Informationen zu den 17 Standorten der EEW-Gruppe erhalten Sie auf den folgenden Seiten. Klicken Sie in die Karte und erfahren wie EEW Ihre Abfälle sicher in den Kreislauf der Energiegewinnung integriert.
Abfallschlüsselnummern
Fragen und Antworten zu den Annahmebedingungen der EEW-Gruppe
Namen, Bezeichnungen und Abkürzungen haben diese Anlagen viele. Hier eine kleine Auswahl: Müllverbrennungsanlage (MVA), Müllheizkraftwerk (MHKW), Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk (EBS-HKW), Thermische Restabfallvorbehandlungsanlage (TRV), Industrieheizkraftwerk (IHKW), Energie- und Verwertungszentrale (EVZ), Waste-to-Energy-Anlage (WtE-Anlage) usw. usf. Gemeinsam haben alle Anlagen, dass sie Restabfall oder aus Abfällen aufbereitete Brennstoffe verbrennen um daraus Energie in Form von Wärme und Strom zu erzeugen. Durch diese beiden Fähigkeiten gehört die Abfallverbrennung zur kritischen Infrastruktur und ist Teil der kommunalen Wärmeplanung.
In den meisten Fällen verfügen diese Anlagen über eine Rostfeuerung. Sie ist Stand der Technik, in verschiedenen Varianten im Einsatz, robust, zuverlässig und stabil. An die Art und die Beschaffenheit des Abfalls stellt sie keine hohen Anforderungen. Bei kleineren Anlagen wird die Stückigkeit begrenzt (mehr dazu siehe unten).
Daneben gibt es noch andere Feuerungsarten, wie die Zirkulierende Wirbelschicht (ZWS). Hier können nur vorbehandelte Abfälle eingesetzt werden, die eine bestimmt Stückigkeit nicht überschreiten und von unbrennbaren Bestandteilen (Steine, Glas, Beton, Stahl, Aluminium usw.) weitgehend befreit sind. Die KSC in Schwedt ist eine ZWS.
Der Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage muss risikobasiert erfolgen. Es dürfen nur Abfälle angenommen und verbrannt werden, die die Prozesssicherheit gewährleisten, keine Gefährdung der Arbeitssicherheit darstellen und die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Luft, Boden, Wasser, Flora und Fauna gering halten. Die Annahmebedingungen sind so gestaltet, dass sie Gegenstände oder Stoffe von der Annahme ausschließen, die die o.g. Schutzgüter gefährden. Nur ein dauerhafter und störungsfreier Betrieb einer Anlage sichert die geplanten Abfalldurchsätze und ermöglicht unseren Kunden eine zuverlässige Lieferung von Abfällen. Abgesehen davon, dass wir Annahmebedingungen für unsere Kunden und uns selbst formulieren, erfüllen wir damit auch Forderungen aus den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) für Müllverbrennungsanlagen.
Die Regelungen in den Annahmebedingungen lassen sich in vier Themenbereiche zusammenfassen. Dabei wird ersichtlich, dass Eigenschaften von Abfällen und den darin enthaltenen Stoffen gleich aus mehreren Gründen von der Annahme ausgeschlossen sein können. Die Regelungsbereiche betreffen die Funktionsfähigkeit der Anlage, die Auswirkungen auf die Rauchgasreinigung, die Betriebssicherheit und rechtliche Vorgaben. Im Folgenden werden die Bereiche einzeln erläutert:
Funktionsfähigkeit / Prozesssicherheit
Das Augenmerk liegt hier auf der Förderung des Abfalls durch den Bunker, die Müllaufgabe (Trichter, Schacht), den Transport über den Rost und am Ende der Abwurf in den Nassentschlacker und seine Fördereinrichtungen zum Schlackebunker. Damit es nicht zu Stopfern kommt, müssen Teile in ihrer Größe beschränkt werden. Zudem werden – logischer Weise - nicht brennbare Bestandteile ausgeschlossen. Gleichfalls Bestandteile, die in der Zeit auf dem Rost nicht vollständig verbrennen, oder durch ihre Größe gepaart mit einem hohen Heizwert durch die punktuelle hohe thermische Belastung zu Schäden am Rost selbst führen. Lange Folien, Taue, Netze behindern nicht nur den Abfalltransport mit dem an Seilen hängenden Greifern, sondern können auch zum Rückbrand und den Trichter und letztendlich in den Bunker führen. Um auch überlagerte Rest, Rückläufer aus dem Handel und aus Haushalten annehmen zu können, mussten wir Verpackungsgrößen angeben, bist zu denen die Lieferung möglich ist.
Arbeitssicherheit
Natürlich hat jeder Mitarbeiter auf den EEW-Standorten seine eigene persönlich Schutzausrüstung, und die verlangen wir auch von den liefernden Unternehmen. Hier ist zusätzlich gemeint, dass vom Abfall keine Gefahren ausgehen dürfen, die die Arbeitssicherheit gefährden. Deshalb sind Druckbehälter, Gefahrstoffe, seien sie hoch- oder selbstentzündlich , reaktiv, ätzend oder giftig, explizit ausgeschlossen. Gefahren wie Staubexplosionen im Bunker, das Verrauchen des Kesselhauses oder das Auslösen der automatischen Löschvorrichtung durch zu heiße Abfälle müssen ebenfalls im Vorfeld vermieden werden.
Umweltauswirkungen
Mit Umweltauswirkungen sind Beeinträchtigungen der Schutzgüter (s. o.) durch Lärm, Vibration, Staub, Geruch, Keime und Schadstoffe im Abgasstrom gemeint. Schon im Genehmigungsverfahren werden umfassende Verhinderungsmaßnahmen festgelegt, die baulich realisiert werden. Allerdings gibt es technische Grenzen in der Auslegung z. B. der Rauchgasreinigung. Wenn die an ihre Grenzen kommt, oder sogar überlastet wird, geraten die gesetzlich vorgeschriebenen Reingaswerte in Gefahr überschritten zu werden. Das einzige Mittel dagen, ist die Beschränkung bei der Abfalllieferung. Aus diesem Grund werden Bestandteile in Abfall ausgeschlossen, von denen bekannt ist, dass sie Träger von z. B. sauren Schadgasen sind. Um die Verwendungsfähigkeit von Schlacken als Baustoff zu erhalten sind natürliche oder künstliche Mineralfasern ausgeschlossen, und salzbildende oder salzhaltige Stoffe in den Abfällen beschränkt.
Rechtliche Vorgaben
Hier rechtliche Erfordernisse anzuführen, ist wie der Hinweis nicht ohne Führerschein zu fahren. Trotzdem werden sie hier, wie auch in den Annahmebedingungen, der Vollständigkeit halber erwähnt. Beginnend mit Praxisbelegen vom Ursprung des Abfalls über die für die energetische Verwertung oder thermische Behandlung zur Beseitigung zugelassenen Abfallschlüssel bis zur Beachtung der BVT (s. o.), Gewerbeabfallverordnung oder der POP-Verordnung (damit ist die Liste nicht zu Ende) müssen Vorschriften erfüllt werden. Im Dezember 2025 wird es Pflicht bei der Einfahrt auf das Werksgelände eine Radioaktivitätserkennung durchzuführen.
Ja und nein (leider!). Da keine Müllverbrennungsanlage der anderen gleicht, folgen daraus auch unterschiedliche Annahmebedingungen. Eine kleine Durchsatzmenge in einem kleinen Kessel lässt auch nur kleine Abmaße des Abfalls zu – und umgekehrt (Ausnahme ist die Zirkulierende Wirbelschicht, siehe oben). Auch die Auslegungen der Rauchgasreinigungen bewirken unterschiedliche Konzentrationen von z. B. Schwefel im Abfall. Es ist also normal, dass in einigen Anlagen möglich ist, was andere Anlagen schon überfordert. Gleichwohl haben wir versucht, Ausschlusskriterien im gleich zu formulieren, damit Sie nicht lange suchen müssen.
EEW informiert auf den Standortseiten im Internet über alle relevanten Lieferbedingungen. Dabei reicht die Eingabe von EEW und dem Anlagenstandort in eine Suchmaschine aus, um direkt zum Standort zu kommen. Kundeninformationen zum Download heißt der Reiten, hinter dem sich AGB, Benutzerordnungen, Annahmebedingungen, Positivlisten und vieles mehr finden lassen.
Ja und nein. Es gibt bei EEW Anlagen, die genehmigungsrechtlich vor der ersten Lieferung eine Deklarationsanalyse brauchen. Das sind die Standorte Andernach, Großräschen, Heringen, Premnitz, Schwedt und Stavenhagen. Bei den übrigen Standorten sind Analysen nicht erforderlich, können aber in speziellen Fällen verlangt werden.
Am wichtigsten sind die verbrennungsrelevanten Parameter: Wassergehalt, unterer Heizwert, Chlor- und Schwefelgehalt und der Glührückstand. Aber bevor Sie Analysen in Auftrag geben, sprechen Sie am Besten mit dem zuständigen Kollegen für diese Anlage.
Den richtigen Kontakt finden Sie jeweils auf der Standortseite hier auf der Webseite --> Reiter Vertrieb.
An allen Standorten werden mindesten in unregelmäßigen Abständen Abfallkontrollen durchgeführt. Die meisten Standorte verfügen über qualifizierte Mitarbeiter, die für Abfallkontrollen zuständig sind. Neuerdings bekommen die Kollegen zusätzlich technische Hilfe: Wir haben Kameras installiert, die sich den Abkippbereich der Fahrzeuge ansehen. Und wir bringen eine KI bei, wie sie Störstoffen erkennt und an den Kranfahrer meldet.
Das hängt immer von der Menge und der Größe der unerwünschten Bestandteile ab. Natürlich wissen wir, dass wir es mit Müll zu tun haben, also wilden Gemischen, die auch ausgeschlossenen Bestandteile enthalten können. Was wir tun müssen, ist eine Risikoabwägung zu treffen. Wenn die oben genannte Schutzgüter in ernste Gefahr geraten, weisen wir den Abfall ab, ober bergen ihn sogar aus dem Bunker und laden ihn zurück auf den LKW. Bei unklaren Befunden haben wir die Möglichkeit den Abfall einzeln zu verbrennen und uns die von der Messtechnik ausgegebenen Werte des unteren Heizwerts, Chlor- und Schwefelgehalts und den Kurvenverlauf anzusehen und auszuwerten. Bei kritischen Befunden nehmen wir Kontakt zu unseren Kunden auf. Dazu ein paar Beispiele.
Big-Bags: Befüllte Big-Bags sind in der Regel von der Annahme ausgeschlossen, leere hingegen nicht. In einem Ausnahmefall sind sie sogar zugelassen. Aber der Reihe nach. Der Ausschluss begründet sich aus der Größe der befüllten Big-Bags, die zum Verstopfen von Trichter und Schacht führen kann. Sind zudem hochkalorische Abfälle enthalten, führt das zu einer punktuell hohen thermischen Rostbelastung und ggf. Schäden, z. B. durch HBCD-haltiges Dämmmaterial. Ist auf dem Big-Bag noch deutlich sichtbar das A für Asbest zu sehen, wird der Big-Bag auf jeden Fall geborgen und abgewiesen, da unsere Mitarbeiter nicht öffnen sollen und es sich um gefährlichen wie nicht brennbaren Abfall handelt. Die Ausnahme gilt für die Lieferung von Eichenprozessionsspinnern, die in Müllsäcken verpackt geliefert werden. Damit die Säcke nicht vom Greifer zerstört werden, kommen sie in halb gefüllte Big-Bags als stabile Umverpackung. Leere Big-Bags entsprechen unseren Annahmebedingungen.
Gaskartuschen, Campinggasflaschen: Grade ist Lachgasgebrauch durch Jugendliche und junge Erwachsene in aller Munde. Müllverbrennungsanlagen und Aufbereitungsanlagen für Hausmüll oder Leichtverpackungen nehmen teils erheblichen Schaden, wenn solche Flaschen explodieren. Daher sind sie von allen Lieferungen ausgeschlossen, und werden, wenn die im Abfall entdeckt werden, für den Lieferanten kostenpflichtig geborgen.
Baggerkette aus Gummi: Hier kommen mehrere Punkte der Annahmebedingungen zur Anwendung. Die Baggerkette hat eine Größe, sodass es zum Verstopfen kommt. Gleichzeitig verbrennt die Kette nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit, und während sie verbrennt setzt sie große Mengen Schwefeldioxid frei. Der Schwefel wurde zur Vernetzung der Kautschukketten im Vulkanisationsprozess zugegeben, wir nun wieder frei und belastet die Rauchgasreinigung.
Baumischabfall von der Baustelle: Hier kann ein Sammelsurium von Bestandteilen enthalten sein, das für die Müllverbrennung nicht sinnvoll oder schädlich ist. Beispiele: Mineralik brennt nicht – Beton, Steine, Glas, Boden, Mineralfasern, Gips; Metalle sind hochwertig verwertbar und unbrennbar – Aluprofile aus dem Trockenbau, Stahl; chlorhaltige Kunststoffe belasten die Rauchgasreinigung - PVC-Kabelkanäle oder Kunststofffenster; schwefelhaltige Bestandteile belasten die Rauchgasreinigung durch Schwefeldioxid-Freisetzung erheblich – Gipskartonplatten, Bitumen. In der Aufzählung zeigt sich die Sinnhaftigkeit der Gewerbeabfallverordnung in dem Teil, der ich auf Bauabfälle bezieht.